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Eigenbemühungen nachweisen: was Agentur und Jobcenter verlangen

Wer Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld bekommt, muss sich selbst um Arbeit bemühen und das auf Verlangen belegen. Wie oft und in welcher Form, steht nicht in einer bundesweiten Vorlage, sondern in deiner Eingliederungsvereinbarung, deinem Kooperationsplan oder einem Bescheid. Lies dort zuerst nach. Fehlt der Nachweis, drohen eine Sperrzeit oder eine Kürzung.

Stand: 1. Oktober 2026. Das ist keine Rechtsberatung.

Was sind Eigenbemühungen?

Alles, was du selbst tust, um wieder Arbeit zu finden: Bewerbungen schreiben, Stellen suchen, bei Firmen anrufen, zu Vorstellungsgesprächen gehen. Beim Arbeitslosengeld sind sie eine Voraussetzung dafür, dass du überhaupt als arbeitslos giltst (§ 138 SGB III). In der Grundsicherung gehören sie zu den Pflichten aus dem Kooperationsplan (§ 15 SGB II).

Was verlangt die Agentur für Arbeit?

Beim Arbeitslosengeld legt die Eingliederungsvereinbarung fest, welche Eigenbemühungen du mindestens unternehmen musst, wie oft und in welcher Form du sie nachweist (§ 37 Abs. 2 SGB III). Kommt keine Vereinbarung zustande, setzt die Agentur das per Bescheid fest.

Nach ihren eigenen Weisungen reicht es der Agentur grundsätzlich, wenn du deine Bemühungen glaubhaft schilderst. Einen schriftlichen Nachweis soll sie erst fordern, wenn sie Zweifel hat. Fordert sie ihn, gilt die Frist, die sie dir nennt.

Was verlangt das Jobcenter?

Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld; bis Ende 2026 steht in Briefen oft noch „Bürgergeld“. Der Kooperationsplan bleibt. Er hält fest, welche Eigenbemühungen du mindestens unternehmen und nachweisen musst (§ 15 Abs. 2 SGB II). Du bekommst ihn schriftlich, spätestens alle sechs Monate wird er überprüft.

Neu ist die Verpflichtung per Bescheid (§ 15a SGB II). Hältst du Absprachen aus dem Kooperationsplan nicht ein, legt das Jobcenter darin fest, wie viele Bemühungen in welcher Form und bis wann nachzuweisen sind.

Wie viele Bewerbungen sind Pflicht?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Das Gesetz verlangt nur, dass die Anforderung angemessen ist und für dich einzeln festgelegt wird. Zahlen aus Foren sagen nichts über deinen Fall. Maßgeblich ist, was in deiner Vereinbarung, deinem Plan oder deinem Bescheid steht.

Was gehört in den Nachweis?

Eine einheitliche Vorlage gibt es nicht. Viele Stellen fragen nach diesen Angaben je Bewerbung:

  • Datum
  • Firma und Ort
  • Stelle
  • Weg der Bewerbung, etwa Online-Portal, E-Mail oder Post
  • Stand oder Ergebnis, etwa offen, Einladung oder Absage

Manche Jobcenter haben eigene Vordrucke. Frag deine Ansprechperson, welche Form sie braucht, bevor du die erste Liste abgibst. Abgeben kannst du in der Regel auch online: beim Jobcenter über jobcenter.digital oder die App, bei der Agentur über das Postfach in den eServices.

Was passiert, wenn der Nachweis fehlt?

Beim Arbeitslosengeld tritt eine Sperrzeit von zwei Wochen ein, wenn du die geforderten Eigenbemühungen nicht nachweist (§ 159 SGB III). In dieser Zeit ruht das Geld. Voraussetzung ist, dass die Agentur dich vorher über die Folgen belehrt hat und du keinen wichtigen Grund hattest.

In der Grundsicherung mindert das Jobcenter den Regelbedarf um 30 Prozent für drei Monate (§§ 31, 31a, 31b SGB II). Miete und Heizung kürzt es nicht. Erfüllst du die Pflicht nachträglich, kann die Minderung nach einem Monat enden. Für Pflichtverletzungen vor dem 1. Juli 2026 gilt noch das alte Recht.

Hattest du einen wichtigen Grund, etwa Krankheit, sag es sofort und schriftlich.

Wie führst du die Liste ohne Mehrarbeit?

Schreib jede Bewerbung am selben Tag auf, nicht am Monatsende. Das empfiehlt auch die Agentur in ihrem Merkblatt für Arbeitslose. Wer erst nach vier Wochen zusammensucht, findet die Absage von Firma Nummer drei nicht mehr und weiß das Datum nicht genau.

So läuft es im personal BewerbungsManager

Sobald du eine Bewerbung auf „Beworben“ setzt, trägt die App das Datum ein. Du kannst es korrigieren, falls du den Status erst später setzt. Den Weg der Bewerbung wählst du in der Bewerbung aus. Für den Nachweis klickst du in der Liste auf „Nachweis Eigenbemühungen“, wählst den Zeitraum, zum Beispiel den letzten Monat, und lädst die Liste herunter: Datum, Firma, Stelle, Ort, Weg und Stand. Als PDF zum Ausdrucken oder Hochladen, oder als CSV-Datei für eine eigene Tabelle. Den Nachweis kannst du auch ohne Pass erstellen.

Die App zeigt dir vorher, wie viele Bewerbungen im Zeitraum liegen und welchen noch ein Datum fehlt.

Wo die App nicht hilft

Sie kennt die Vordrucke einzelner Jobcenter nicht und schickt nichts an Agentur oder Jobcenter. Ob die Liste so reicht, entscheidet deine Ansprechperson. Rechtsfragen zu Sperrzeit oder Minderung klärst du mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt für Sozialrecht.

Häufige Fragen

Muss ich jede Bewerbung nachweisen?

Nur wenn Agentur oder Jobcenter es verlangen. Was du nachweisen musst, steht in deiner Eingliederungsvereinbarung, deinem Kooperationsplan oder einem Bescheid.

Gibt es ein offizielles Formular für den Nachweis?

Eine bundesweite Vorlage gibt es nicht. Manche Jobcenter haben eigene Vordrucke. Frag deine Ansprechperson, welche Form sie braucht.

Zählen auch Anrufe und Initiativbewerbungen?

In der Regel ja, wenn du sie belegen kannst. Was genau zählt, legt deine Vereinbarung oder dein Plan fest. Notier Datum, Firma und Ansprechpartner.

Was mache ich, wenn ich den Nachweis zu spät abgebe?

Gib ihn sofort ab und schreib dazu, warum er zu spät kommt. Ohne wichtigen Grund drohen beim Arbeitslosengeld zwei Wochen Sperrzeit und in der Grundsicherung eine Minderung um 30 Prozent.

Werden meine Bewerbungskosten erstattet?

Möglich über das Vermittlungsbudget, aber ohne Rechtsanspruch. Stell den Antrag, bevor die Kosten entstehen.